The Higher They Climb, the Harder They Fall

„Ich habe hier meine Unterstützer aus dem Jobcenter. Ich bekomme die Informationen weiter, ich habe Zutritt in die Jobcenter, kann dort ins System gehen.“

Nachzulesen hier.

Inge Hannemann

Zu diesem screenshot, der mir mehrfach von verschiedenen Personen zugesandt wurde:

Fakt 1: Fr. Hannemann verstößt gegen den Datenschutz.

Fakt 2: Fr. Hannemann benutzt Kollegen, um Einsicht in Unterlagen zu erhalten.

Fakt 3: Fr. Hannemann unterstellt. „nachdem sie mir gedroht haben“.

Fakt 4: Fr. Hannemann diffamiert Menschen, stellt sie als psychisch krank dar – „Zwangseinweisung“ – die man wegsperren muss – „Geschlossene“.

Fakt 5: Fr. Hannemann vermittelt ihrem Gegenüber, dass es sich bei einem skeptischen, kritischen Verhalten um eine psychische Störung handelt.

Fakt 6: „Danach habe ich ihr Verhalten besser verstanden.“ Diese Äußerung ist für mich an Heuchelei kaum zu übertreffen. Im Klartext bedeutet das für mich, dass Fr. Hannemann nicht wirklich Hartz IV-Betroffenen auf gleicher Augenhöhe begegnen möchte. Vielmehr macht dieser Satz deutlich, dass Fr. Hannemann sich nach wie vor und weiterhin von den Betroffenen abheben und distanzieren will. Damit stößt sie in neue Dimensionen des Mobbings vor. Vergleichbar siehe unten¹.

Fakt 7: Fr. Hannemann spricht Skeptikern und Kritikern das Recht auf freie Meinungsäußerung ab  (Art. 5, Grundgesetz), indem sie, wie in diesem Fall, die freie Meinung als psychische Störung deklariert.

(In anderen Fällen benutzt sie das Instrument der Zensur und nimmt dadurch Skeptikern und Kritikern das Rederecht durch Blockierung bei Facebook und durch Nicht-Freischalten von Kommentaren auf ihren Blogs. Behauptet wird dann, es gäbe keine Kommentare. Dadurch enthält sie auch ihren LesernInnen kritische Informationen vor. – Seit einiger Zeit behauptet Fr. Hannemann, sie wäre auf Seiten blockiert und könne somit zu kritischen Einlassungen von Personen keine Stellung nehmen. Eher das Gegenteil ist der Fall. Die meisten der Personen, die Fr. Hannemann kritisch sehen, wurden von ihr selbst blockiert, das bedeutet, sie können Kommentare von Fr. Hannemann nicht lesen, wenn diese auf Seiten bei Facebook schreibt. So entzieht sie geschickt und subtil Skeptikern und Kritikern die Möglichkeit, sich mit ihr in direkter Art und Weise auseinander zu setzen.)

 

Man muss davon ausgehen, dass Fr. Hannemann nicht davor zurück schreckt, unter anderem mit dem Faktum der Niedertracht, zu operieren. Mir wurde von Telefongesprächen berichtet, in denen sie quasi den gleichen Wortlaut benutzt und in E-Mails, die ich erhielt, ebenso.

Wie mir versichert wurde, handelt es sich bei der erwähnten „Susi“ um meine Person. Zeugen, Beweise sind vorhanden.

Dass Fr. Hannemann ihre Kritiker ständig in die Ecke der psychisch Gestörten hievt, ist nicht erst seit dem Pressestatement mit Katja Kipping bekannt (Nachzuhören ab min. 6). Katja Kipping ist dabei sehr bemüht, Fr. Hannemann zuzustimmen. Wieso nur fällt mir bei Kippings Statement eine Steigerung des Wortes „Kaffeekränzchen“ ein?

Fazit:

Eine Arbeitsvermittlerin und „Person des öffentlichen Lebens“ droht Kritikern mit Unterlassungserklärungen, hauptsächlich nach § 185 (Beleidigung), § 186 (Üble Nachrede) und § 187 (Verleumdung). Im Umkehrschluss, so scheint es, schreckt diese Person nicht davor zurück, Beleidigungen, üblen Nachrede und Verleumdungen für sich in Anspruch zu nehmen, um kritisch denkende Menschen mundtot zu machen.

 

Entgegen Fr. Hannemann Androhung vom 28.04.2014 bei Hannemann WatchDiese Woche dürften die ersten Unterlassungserklärungen, Abmahnungen bei euch ankommen. Das Schmerzensgeld, Strafe gegen Verstoß spende ich anschließend Erwerbsloseninitiativen – öffentlich und mit Begründung“ ist mir keine weitere Unterlassungserklärung bekannt, die Fr. Hannemann abgeschickt hätte. Nur die an mich, wie hier nachzulesen ist. Auch ist mir keine Spende von Fr. Hannemann an eine Erwerbsloseninitiative bekannt.

Hierbei kann man sich des Eindrucks kaum erwehren, dass Fr. Hannemann durch die angedrohten und umgesetzten Unterlassungserklärungen an mich, nur an mich, ein Exempel statuieren möchte, dass andere Skeptiker und Kritiker davon abhalten soll, skeptisch und kritisch zu denken und zu schreiben.

Allerdings sollte man beachten, dass sich anscheinend nicht mehr Fr. Hannemann selbst sondern der Staatsschutz mittlerweile um alle Skeptiker und Kritiker kümmert, so wie Fr. Hannemannam am 29.05.2014  auf ihrer Facebook-Seite schrieb (nachzulesen bei Hallo Inge Hannemann): „Und nicht umsonst hat sich der Staatsschutz inzwischen eingeschaltet.“

Erstaunlich ist diese Einlassung von Fr. Hannemann schon. Sie soll Ross und Reiter nennen – bedeutet: Wer vom Staatsschutz hat das an sie durchgesteckt? Natürlich hat der Staatsschutz keine anderen Sorgen, als Fr. Hannemann in ihrer Wichtigkeit zu bestätigen, in dem er ihr mitteilt, gegen welche Personen er ermittelt. Auch hier kann man deutlich sehen, dass ein Sich-nicht-selbst-überschätzen gerade nicht eine Paradedisziplin dieser Person ist. Sie merkt es noch nicht einmal, dass diese Äußerung zum Staatsschutz niemanden beeindruckt, der bei klarem Verstand ist.

(Festzuhalten ist hier noch der Fakt der Sippenhaft, den Fr. Hannemann durch ihre „Schmerzensgeldforderungen“ umsetzen will.)

PS.: Auch dieser Blogeintrag fällt unter das Recht der freien Meinungsäußerung, § 5 Grundgesetz.

¹ Zitat Inge Hannemann, 25. März 2014 at 19:17:  „Hier beginnt in meinen Augen das Verzeihen, aber auch die Fremd- und Selbstreflektion und die Differenzierung. Auf jeden Fall wünsche ich meinen “Gegnern” wirklich viel Kraft, Liebe und das aus Schwarz wieder weiß wird.“ – Hier unterstellt sie, meiner Meinung nach, ohne Umschweife Skeptikern und Kritikern, dass diese nicht die Fähigkeit des differenzierten Denkens besitzen („Schwarz-Weiß“). Sie spricht ihnen die Fähigkeit ab, vielfältige Gesichtspunkte zur eigenen Meinungsbildung zu nutzen und diese zum Ausdruck bringen zu können.
(Der gesamte Kommentar liegt mir vor.)

 

(Anmerkung zum screenshot: Um den Ersteller des screenshots vor Maßnahmen durch Fr. Hannemann oder deren Anwalt zu schützen, habe ich Teile daraus verpixelt. Beachten sollte man, dass jeder, der sich in der Nähe des PC’s und des Monitors, auf dem dieses Bild zu sehen war, aufhielt, diesen screenshot anfertigen konnte.)